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Energieausweise

Ausstellung von Energieausweisen für Neubau wie Bestand.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) führte ab 01.01.2008 erstmals die Energieausweise im Bestand schrittweise verpflichtend ein.

Wer ein Gebäude, eine Wohnung oder eine Nutzeinheit verkaufen oder neu vermieten will, muss den potentiellen Käufern oder Mietern den Energieausweis zugänglich machen.

Ziel ist dabei eine Vergleichbarkeit der Gebäude hinsichtlich der zu erwartenden Energiekosten.

Bei stetig steigenden Energiepreisen wird dies immer mehr zum Entscheidungskriterium für oder gegen eine Immobilie / Wohnung.

Unterschieden wir dabei zum einen nach Nutzung

- Wohngebäude

- Nichtwohngebäude

sowie zum Anderen nach Berechnungsart

- Auf Grundlage des Bedarfs (bedarfsorientiert)

- Auf Grundlage des Verbrauchs (verbrauchsorientiert)

Die Austellungsberechtigung ist ebenfalls in der EnEV geregelt.

Verbrauchsorientierte Ausweise sind auf Druck der Immobilienindustrie vom Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen worden, obwohl sie qualitativ minderwertig sind und nur bedingt oder auch falsche Rückschlüsse auf die energetische Qualität des beschriebenen Gebäudes zulassen.

Werden Gebäude schlecht, teilweise gar nicht beheizt oder bleiben unbenutzt so täuscht der zugrunde gelegte Verbrauch eine bessere energetische Qualität vor.

Auch der umgekehrte Fall ist denkbar.

Verlangen Sie als potentieller Käufer oder Mieter unbedingt einen bedarfsorientierten Ausweis!

Nur er lässt eine objektive Vergleichbarkeit unterschiedlicher Gebäude hinsichtlich der energetischen Qualität zu, da er die einzelnen Gebäudeteile wie Außenwände, Fenster, Dach und Anlagentechnik abbildet und neutral bewertet.

Unser Ingenieurbüro ist berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen für Neubau wie Bestand sowohl für den Wohnungsbau als auch für den Nichtwohnungsbau. ‍